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Jetzt Wahlhelfer werden! Mehr dazu finden Sie hier!

Herzlich willkommen auf dem Wahlportal der Stadt Zella-Mehlis

Nachfolgend finden Sie die Informationen im Rahmen der Wahlen des Jahres 2024.

Meldung zur/zum freiwilligen Wahlhelfer/in für die Wahlen am 26. Mai und 9. Juni 2024

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FAQ zu den Wahlen 2024

  • Kommunalwahl (26. Mai 2024)

  • Europawahl (9. Juni 2024)

  • Landtagswahl (1. September 2024)

  • Landrat/Landrätin

  • Kreistagsmitglieder

  • Bürgermeister/in

  • Stadträte

  • Ortsteilbürgermeister/innen

  • Ortsteilräte

  • Personalausweis

  • Wahlbenachrichtigungskarte

  • Wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist (Bundestags- und Landtagswahl)

  • Mit Ausnahme der Europawahl und der Kommunalwahl, bei der schon mit 16 Jahren gewählt werden darf

Rathaus Zella-Mehlis
  • Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis

  • Kleiner Sitzungssaal (Raum Nr. 106)

Schulen Zella-Mehlis
Grundschule "Friedrich Schiller"
  • Schillerstraße 21. 98544 Zella-Mehlis

  • Raum Nummer 104 und 106

"Lutherschule"
  • Forstgasse 4, 98544 Zella-Mehlis

  • Musikraum Raum Nummer 114 / Raum Nummer 112

Gymnasium "Heinrich Ehrhardt"
  • Alte Straße 69, 98544 Zella-Mehlis

  • Raum Nummer 0-2-07 und 0-2-09

Benshausen
Dorfgemeinschaftshaus Benshausen
  • Benshäuser Straße 10, 98544 Zella-Mehlis OT Benshausen

Kindertagesstätten
KITA Feldgasse
  • Feldgasse 26, 98544 Zella-Mehlis

  • Gelbe Spatzen / Personalraum

Kindertagesstätte Rodebach
  • Rodebachstraße 77f, 98544 Zella-Mehlis

  • Turnraum

Briefwahllokale
Rathaus
  • ab dem 06. Mai 2024 im Großen Saal (während der regulären Öffnungszeiten)

  • Mit der Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis können Sie sich die Unterlagen zur Briefwahl im Rathaus abholen oder Sie kreuzen auf der Wahlbenachrichtigungskarte an, dass Ihnen die Unterlagen per Post zugeschickt werden.

  • Die Briefwahl kann auch vor Ort durchgeführt werden.

Aufgaben der Wahlhelfer
  • Sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl

  • Sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum

  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses

  • Ausgabe des Stimmzettels

  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis

  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel

  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmenabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung

  • Zählung der Wähler

  • Zählung der Stimmen

  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten „Schnellmeldung“, die an die Stadtverwaltung weitergeleitet wird